Die StudienvertreterInnen (StV) vertreten die Interessen der Studierenden eines Studiums. Sie sind die unmittelbaren AnsprechpartnerInnen für studienspezifische Fragen. Die StV entsendet auch StudierendenvertreterInnen in Kollegialorgane wie z.B. die Fachstudienkommission in der Studienpläne erstellt und novelliert werden oder in Berufungskommissionen, wenn es darum geht einen Lehrstuhl mit einer/m neuen Professor/in zu besetzen.
Die Bekanntgabe der Kandidatur für eine Studienvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (5. bis 28. April 2011) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 4 der HSWO) erfolgen.
Für die Kandidatur in einer Studienvertretung sind im Gegensatz zum Listenwahlrecht auf Universitätsebene keine Unterstützungserklärungen notwendig.
Die Reihung am Wahlzettel erfolgt nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten ÖH-Wahl und bei Personen, welche noch nicht kandidiert haben, nach dem Alphabet.
Nicht vergessen: Neben dem Formular braucht es auch eine aktuelle Inskriptionsbestätigung und einen StaatsbürgerInnenschaftsnachweis.