Die UV ist das höchste Organ der ÖH in der jeweiligen Universität.Die UV wird nach Listenwahlrecht gewählt – es treten hier verschiedene wahlwerbende Gruppen an und erhalten durch die Stimmen, die auf sie entfallen, eine bestimmte Anzahl an Sitzen/Mandataren in der UV.

Die Vergabe der Mandate erfolgt nach dem d'Hondtschen Vergabesystem. In den definierten Aufgabenbereich der UV fällt unter anderem die Koordination der darunter liegenden ÖH Ebenen und die Entsendung von Studierenden in den Senat der Universität. Weiters verteilt die UV das vorhandene Budget auf die ihr untergeordneten Ebenen.

Die Bekanntgabe der Kandidatur für die Universitätsvertretung muss innerhalb der oben genannten Frist (5. bis 28. April 2011) über das amtliche Formular der Wahlkommission (Anlage 2 der HSWO) erfolgen.

Für die Kandidatur auf Universitätsebene sind Unterstützungserklärungen auf dem amtlichen Formular der Wahlkommission (Anlage 3 der HSWO) notwendig. Damit die Kandidatur rechtskräftig wird, müssen mindestens 100 gültige Unterstützungserklärungen gesammelt werden.





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