Wahlen an Fachhochschulen

Wahlen an den FHs

 

Gesetzliche Grundlage

Die ÖH an den Fachhochschulen ist im Fachhochschul-Studiengesetzt (FHStG §4a) geregelt, das jedoch hauptsächlich auf das HochschülerInnesnchaftsgesetz (HSG) verweist. Die Wahlen an sich sind in der HochschülerInnschaftswahlwordnung (HSWO) geregelt.

Weiterführende Informationen (oder Links im Text hinterlegt):
Insb § 4a Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG BGBl 340/1993 idgF
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998 BGBl I 22/1999 idgF
Insb §§ 50a - 50c Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 – HSWO 2005 BGBl II 91/2005 idgF


Vertretungsebenen an FHs

An den Fachhochschulen finden die ÖH Wahlen jährlich statt. In der von dem/der ErhalteriIn organisierten Wahl werden Personen direkt in verschiedene Vertretungsebenen gewählt.
Per Gesetz sind folgende Vertretungsebenen einzurichten:

Jahrgangsvertretung

Die Jahrgangsvertretungen sind oftmals die VertreterInnen, die den Studierenden im Alltag am Nächsten sind. Sie vertreten direkt in den Jahrgängen die Studierenden. Gleichzeitig sind sie auch AnsprechpartnerInnen für die Studiengangsvertretung.

Studiengangsvertretung

Die Studiengangsvertretungen sind AnsprechpartnerInnen in studiengangsbezogene Themenschwerpunkte. Sie bleiben auf der einen Seite mit den JahrgangssprecherInnen des Studiengangs in regelmäßigen Kontakt und bündeln so studiengangsbezogene Themen. Auf der anderen Seite stehen sie Ansprechpersonen für die Studiengangsleitung und vertreten ihr gegenüber die Interessen aller Studierender des Studiengangs.

Fachhochschul-Studienvertretung

Alle StudiengangsvertreterInnen eines Erhalters sind in der Fachhochschul-Studienvertretung zusammengefasst. Diese wählt jährlich in ihrer konstituierenden Sitzung mit passivem Wahlrecht aller Studierenden den Vorsitz der FH-Studienvertretung sowie alle 2 Jahre das Mandat in die ÖH-Bundesvertretung (solange die FH mehr als 1.000 Studierende hat).

Die FH-Studienvertretung erlässt eine eigene Satzung, in der die wichtigsten organisatorischen und strukturellen Vorgaben für die Studierendenvertretung festgelegt werden. Durch die selbst auferlegte Satzung ist jede FH-Studierendenvertretung zu 100% eigenständig und kann vollkommen unabhängig ihrer Arbeit nachgehen.
Der Vorsitz der Fachhochschul-Studienvertretung ist in der bundesweiten FH-Vorsitzendenkonferenz vertreten, die ein wichtigstes überregionale Gremium zur Koordinierung von Österreichweit-relevanten FH-Anliegen. Sie ist darüber hinaus ein beratendes Gremium zur ÖH-Bundesvertretung und tagt mindestens 2 Mal im Semester.

Gibt es ein Kollegium an der Fachhochschule, so sollte in der in der Satzung der FH-Studienvertretung festgelegt werden, wie die VertreterInnen der Studierenden ins Kollegium entsandt werden.

Optionale Vertretungsebenen:

Die FH-Vertretung kann in ihrer Satzung noch weitere Vertretungsebenen einrichten. Oftmals sind dies Gruppenvertretungen und Standortvertretungen:

Gruppenvertretung
Sollten Jahrgänge eines Fachhochschulstudiengangs viele Studierende haben, kann es sinnvoll sein, Gruppen- und/ oder Verbandsvertretungen einzurichten. Diese können nach Bedarf in einer FH-eigenen Satzung durch die Fachhochschul-Studienvertretung geregelt werden. In dieser Satzung können auch Aufgaben und Rechte beschrieben werden.

Standortvertretung
Hat ein Erhalter mehrere Standorte, die weit voneinander entfernt sind, kann es sinnvoll sein, Standortvertretungen einzurichten. Oftmals sind sie auch Gegenpol zu „Standortkollegien“.
Die Standortvertretungen können durch Beschluss der FH-Studienvertretung optional in der Satzung der FH-ÖH verankert werden, dort können ihnen auch Aufgaben zugeteilt werden.

Referate:

Laut Satzung können Referate zu unteschiedlichen Schwerpunktthemen eingerichtet werden. Die Wahl der ReferentInnen ist ebenfalls in der Satzung festzuhalten und finden meist unabhängig von der ÖH-Wahl statt. Wenn du Interesse an der Arbeit in einem Referat hast wende dich an den aktuell aktiven FH-Vorsitz.

Wahlen an FHs zusammengefasst:


Wann:

Jährlich, grundsätzlich im Sommersemester


Was:

  •     Jahrgangs-
  •     und Studiengangsvertretung direkt,
  •     FH-Vertretung und
  •     Bundesvertretung - indirekt (werden alle 2 Jahre beschickt);
  •     Mehr Ebenen möglich.

Wie:     

Personenwahl, Organisiert und durchgeführt vom Erhalter.


Kandidatur

Jeder Student und jede Studentin einer Fachhochschule kann sich für jede zur Wahl stehenden Position aufstellen. Die Kandidatur erfolgt bei dem Wahlbeauftragten bzw. der Wahlbeauftragten der FH. Diese Personen sind an der Fachhochschule bekannt zu machen. Genauso wie die Wahl von den Wahlbeauftragten öffentlich ausgeschrieben zu sein haben. Falls keine Informationen zur Wahl an der jeweiligen Fachhochschule auffindig zu machen sind wendet Euch an Eure lokale Vertretung, an das Referat für Fachhochschul-Angelegenheiten.

Eine Kandidatur bedingt keine Voraussetzung bis auf den Willen sich im Sinne der Studierenden zu engagieren. Falls du mehr Informationen über die Arbeit auf einzelnen Vertretungsebenen haben willst kannst du dich gerne an das Referat für Fachhochschule-Angelegenheiten der ÖH-BV wenden.


ÖH-Bundesvertretung und die FHs

Rechtlich sind die Vertretungseinrichtungen an den FHs Teil der Körperschaft öffentlichen Rechts Österreichische HochschülerInnenschaft, weshalb auch die Finanzabwicklung über die Bundesverretung erfolgt. Der FH-Studienvertretung steht dennoch ihr Anteil an den ÖH-Beiträgen als Budget zur Verfügung.

MandatarInnen von FHs

In die ÖH-Bundesvertretung werden bei FHs mit mehr als 1.000 Studierenden MandatarInnen von der jeweiligen H-Studienvertretungen gewählt. In der Exekutive 2009-2011 gab es 16 FH-Mandate von insgesamt 85 Sitzen. Sobald einE MandatarIn in die ÖH-Bundesvertretung entsandt wurde vertritt er/sie dort die Interessen alle Studierender Österreichs.


Je ein Mandat wird 2011 an folgenden FHs durch die dortige Fachhochschulstudienvertretung vergeben:
•    Fachhochschulstudiengänge Burgenland:
•    Fachhochschule Technikum Kärnten
•    Fachhochschule St. Pölten
•    Fachhochschule Wiener Neustadt
•    IMC Fachhochschule Krems
•    FH Oberösterreich
•    Fachhochschule Salzburg
•    CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft Graz
•    FH Joanneum
•    FHS Kufstein Tirol
•    MCI Management Center Innsbruck
•    Fachhochschule Vorarlberg
•    Fachhochschule Campus Wien
•    Fachhochschule des bfi Wien
•    Fachhochschule Technikum Wien
•    FHWien-Studiengänge der WKW

Alle Hochschulen, die weniger als 1.000 Studierenden haben bilden gemeinsam eine Wahlgemeinschaft. Diese hat dann 2 weitere Mandate. Derzeit haben 5 Fachhochschul-Studiengänge weniger als 1.000 Studierende.


Die lokalen ÖH-Vertretungen an FHs:

Sind alle hier schon aufgelistet: www.oeh.ac.at





Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien, 4.Stock
Tel.: 01 /310 88 80 - 0
Fax.: 01 / 310 88 80 - 36
Mail: oeh@oeh.ac.at
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